Sie möchten Ihr Kind bei uns an der Realschule für das Schuljahr 2025/26 neu anmelden? Unsere Anmeldetage finden vom 05. bis 07. Mai statt.
Hier können Sie einen Termin dafür buchen.
Sie interessieren sich für den Übertritt an unsere Realschule ? Auf dieser Seite möchten wir Sie bestmöglich über dieses Thema informieren. Gerne dürfen Sie sich bei weiteren Fragen an unsere Beratungslehrerinnen Frau Ulrike Bausch und Frau Barbara Bösch oder an die Schulleitung wenden. In unserem Infofilm über die Schule können Sie einen ersten Eindruck von unserer Schule gewinnen.
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Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule bzw. 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule:
1. Der Übertritt an die Realschule ist direkt möglich, falls der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) in Jgst. 4 höchstens 2,66 (D/M/HSU) beträgt oder im Jahreszeugnis der Mittelschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.
2. Höchstalter: Am 30. September des Schuljahres darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet sein; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung
Probeunterricht
Die Teilnahme am Probeunterricht ist möglich und notwendig, wenn der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) 3,00 oder schlechter ist (Hinweis: Für Mittelschüler gibt es keinen Probeunterricht).
Weitere Informationen zum Probeunterricht
Bitte beachten Sie ferner Folgendes:
a) Wohnort der Schülerinnen und Schüler
- Ihr Kind wohnt im Landkreis Augsburg: Bitte führen Sie über Schulantrag online eine Voranmeldung durch und drucken den Anmeldebogen aus.
- Wohnort Stadt Augsburg:
Schüler/innen der Stadt Augsburg sind vorrangig in einer Realschule der Stadt anzumelden. Sollten Sie eine Anmeldung an der Realschule Neusäß wünschen, bitte geben Sie das bei der Anmeldung bzw. Beratung in der Augsburger Schule mit an. Gerne können Sie auch die Voranmeldung für unsere Schule ausfüllen, die allerdings noch keine Zusage darstellt. Die letztendliche und verbindliche Zuteilung der Augsburger Schüler, die an eine Landkreisschule möchten, erfolgt über die MB-Dienststelle.
b) Ablauf der Anmeldung an der Staatlichen Realschule Neusäß für Schüler/*innen aus der 4. Klasse Grundschule
Für die Anmeldung zum gebuchten Termin benötigen wir folgende Unterlagen:
- den ausgedruckten und von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen Schulantrag online
- Übertrittszeugnis im Original
- Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheinigung
- aktuelles Passbild für die Schülerunterlagen
- Impfpass im Original bitte zur Anmeldung mitbringen (Überprüfung des Masernschutzes)
- Weitere wichtige Unterlagen bzgl. Ihres Kindes, z. B. Unterlagen zum Nachteilsausgleich, Umzugsmeldung, Taufschein
Am ersten Schultag im Mai erhalten die Kinder von der Grundschule ein Übertrittszeugnis, das im Original bei uns zur Anmeldung abgegeben werden muss. Ohne dieses Original ist eine verbindliche Anmeldung bei uns leider nicht möglich.
c) Aufnahme für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule:
Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser. Eine Voranmeldung (siehe Ablauf 4. Klasse Grundschule) an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich. Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir am Schuljahresende das Jahreszeugnis der 5. Klasse. Bitte legen Sie am Zeugnistag das Originalzeugnis im Sekretariat unserer Schule vor.
d) Profilklassen und Offene Ganztagesbetreuung
Zusätzlich können bei Interesse folgende Optionen gewählt werden:
Weitere Termine und Informationen
Wir planen jedes Jahr kurz vor den Sommerferien einen Schnuppernachmittag für unseren neuen 5. Klassen. Bitte beachten Sie hierfür die Termine unserer Schule und die Einladung, die wir den angemeldeten Schüler*innen für die neuen 5. Klassen zusenden.
Der Ablauf des ersten Schultages im neuen Schuljahr wird am Schnuppernachmittag mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie auch im Bayerischen Realschulnetz
Der Wechsel an die Realschule Neusäß ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Ein späterer Wechsel (z. B. nach der 5., 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe Mittelschule/Wirtschaftsschule/Gymnasium) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um individuell zu klären, welche Aufnahmebedingungen für Ihr Kind gelten, vereinbaren Sie bitte in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit unseren Beratungslehrerinnen Frau Bausch und Frau Bösch oder der Schulleitung.
Bitte denken Sie daran, dass ein Schulartwechsel Zeit braucht. Nutzen Sie unser Beratungsangebot daher auch zur Entscheidungsfindung gerne frühzeitig im laufenden Schuljahr.
Liebe Eltern,
Zu- oder Absagen für einen Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen, einem Beratungsgespräch und anschließender sorgfältiger Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail erteilt.
Eine Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum neuen Schuljahr und im Einzelfall jeweils 1 Woche vor und nach den Weihnachtsferien bzw. dem Termin des Zwischenzeugnisses. Ausgenommen davon sind Zuzüge in unserer Einzugsgebiet.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- den ausgedruckten und von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen Schulantrag online
- aktuelles Jahreszeugnis im Original. Sollte das Jahreszeugnis nicht bis zum 30.07. vorliegen, betrachten wir die Anmelung als erledigt.
- Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheinigung
- aktuelles Passbild für die Schülerunterlagen
- Impfpass im Original bitte zur Anmeldung mitbringen (Überprüfung des Masernschutzes)
- Weitere wichtige Unterlagen bzgl. Ihres Kindes, z. B. Unterlagen zum Nachteilsausgleich, Umzugsmeldung, Taufschein
Informationen zur Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen (6. -10. Jahrgangsstufe)
a) von der Mittelschule an die Realschule:
Mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist ein Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufe einer Realschule möglich. Die Erziehungsberechtigten haben an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilzunehmen. Hinweis: Bei einem schlechteren Notendurchschnitt ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung an der Realschule erforderlich.
b) vom Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufen 8 bis 10 möglich. Vor der Aufnahme sollte unbedingt ein Beratungsgespräch an der Realschule stattfinden.
c) vom Gymnasium an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 möglich. Wegen der notwendigen Entscheidung für eine bestimmte Wahlpflichtfächergruppe (ab Jahrgangsstufe 7) ist auch hier ein Beratungsgespräch zu empfehlen.
d) von der Wirtschaftsschule an die Realschule:
Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 möglich.
Weitere Informationen können Sie in der Bayerischen Realschulordnung nachlesen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-5
Weitere Informationen zum Schulsystem und den Schularten erhalten Sie auf folgenden Seiten: https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung.html |
Falls das Übertrittszeugnis keine Eignung für die Realschule nachweist, findet der Probeunterricht voraussichtlich im Mai statt (genauer Termin wird rechtzeitig hier bekanntgeben).
Alle Teilnehmer des Probeunterrichtes sind an den Schulvormittagen in der Staatlichen Realschule Neusäß. Bitte melden Sie ihr Kind in der Grundschule für diese Tage ab.
Es finden Tests in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.realschulebayern.de/eltern/pruefungen/probeunterricht/
Aufgabenbeispiele:
https://www.isb.bayern.de/realschule/leistungserhebungen/probeunterricht-realschule/
Informationen zum Übertritt an die Staatl. Realschule Neusäß für Eltern von Kindern mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung
Ihr Kind hat eine anerkannte Lese- und/oder Rechtschreibstörung?
Falls Ihr Kind den Probeunterricht besucht, werden ihm Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewährt, die in der Bescheinigung der Schulpsychologin/des Schulpsychologen der abgebenden Grundschule empfohlen wurden. Diese Bescheinigung muss der Schule vor Antritt des Probeunterrichts vorliegen.
Nach der endgültigen Aufnahme in die Realschule muss die Schulpsychologin/der Schulpsychologe der neu aufnehmenden, weiterführenden Schule die Bescheinigung der Grundschulpsychologin/des Grundschulpsychologen bestätigen.
Damit die Empfehlungen zum Notenschutz/Nachteilsausgleich individuell angepasst und auf die Gegebenheiten der Realschule abgestimmt werden können, bitte ich Sie, Folgendes zu beachten:
Bitte senden Sie nach dem Zeitpunkt der endgültigen Anmeldung an die Realschule Neusäß vollständig diese Unterlagen an die zuständige Schulpsychologin, Frau Niedermeier:
- Bescheinigung der Lese- und/oder Rechtschreibstörung durch die Schulpsychologin/den Schulpsychologen der abgebenden Grundschule, ggf. fachärztliches Gutachten
- Falls vorhanden: Ergebnisse der Testung der Lese- und Rechtschreibleistung durch die Schulpsychologin/den Schulpsychologen der abgebenden Grundschule
- Kopien der Grundschulzeugnisse (bitte auch des Übertrittszeugnisses)
- Aktuelle schulische Unterlagen (Hefteinträge, Diktate, Ausätze, Proben, etc., ca. fünf aussagekräftige Kopien)
Senden Sie die Unterlagen baldmöglichst an folgende Adresse:
- Staatliche Realschule Mering
-Frau Niedermeier-
Tratteilstraße 38- 86415 Mering
Bitte vermerken Sie bei Ihren Unterlagen, welche Schule Ihr Kind im Schuljahr 2023/2024 besuchen wird. Diese Information ist für Frau Niedermeier wichtig, da sie mehrere Realschulen in Schwaben betreut.
Nach Sichtung der Unterlagen wird sich Frau Niedermeier mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Geben Sie bitte hierzu Ihre Rufnummer an.
Für Fragen können Sie Frau Niedermeier per Email (
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Thomik
Stellv. Schulleiter
Im folgenden Video erfahren Sie alles Wichtige über unsere offene Ganztagesbetreuung:
(Doppelklick auf das Video für Vollbild)
(Autor: Johannes Friedrich)
Die Theaterklasse in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist an der Staatlichen Realschule Neusäß seit vielen Jahren eine feste Einrichtung. Die Schülerinnen und Schüler begegnen dem Theater in allen seinen Facetten und eröffnen sich eine neue Welt in ihrer Schule. Sie lernen neben den eigenen Ausdrucksmöglichkeiten auch die ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler kennen und wachsen so im Lauf eines Schuljahres zu einer noch engeren Klassengemeinschaft zusammen. Die Schüler*innen der Theaterklassen gestalten mit großer Begeisterung unser Schulleben mit. Bei Auftritten innerhalb und auch außerhalb der Schule stellen sie immer wieder ihr Können unter Beweis.
Neben den normalen Standardklassen und dem bewährten Konzept der Theaterklasse wird an der Realschule Neusäß für die neuen 5. Klassen des kommenden Schuljahres wieder eine sogenannte "Bandklasse" angeboten. Dabei wird Schülern die Möglichkeit gegeben, ein für eine Band typisches Instrument (E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Schlagzeug, Gesang) zu erlernen und zusammen im Unterricht alles Notwendige für das Bestehen in einer richtigen Band einzustudieren. Statt der üblichen zwei Stunden Musik werden drei Stunden erteilt. Nähere Informationen liefert interessierten Jugendlichen und Eltern das folgende Video:
(Doppelklick auf das Video für Vollbild)
Unsere Bandklassen sind Teil des bayernweiten Projekts: |
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Liebe Eltern,
- Ihr Kind hat irgendeine Form von Beeinträchtigung?
Sie fühlen sich unsicher, ob Ihr Kind an unserer Schule unvorbelastet „durchstarten“ soll, obwohl es an der jetzigen Schule eine spezielle Unterstützung erfährt? - Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Kind in irgendeiner Weise einer besonderen Förderung bedarf?
- Sollten diese oder ähnliche Fragen auf Sie zutreffen, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
- Unser Ziel und Anspruch ist es nicht nur, für jedes Kind den Übergang von der Grund-/Mittelschule so sanft und leicht wie möglich zu gestalten. Gerade Kindern mit besonderen Herausforderungen möchten wir eine möglichst passgenaue Förderung und Unterstützung zukommen lassen und von Beginn an mit Ihnen, liebe Eltern, optimal zusammenarbeiten.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt an, wenn Ihr Kind ein Handicap hat und nehmen Sie mit mir als Inklusionsbeauftragtem (über das Sekretariat) Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Thomik
(Stellv. Schulleiter)
Ein ausgebildetes Tutorenteam aus Schülerinnen und Schülern der kommenden 8. Jahrgangsstufe wird Ihren Kindern gerade zu Beginn des neuen Schuljahres helfen, sich an unserer Schule zurechtzufinden.
Die Tutorinnen und Tutoren ...
- ... stehen Ihrem Kind bereits am ersten Schultag zur Seite, helfen bei Orientierungsproblemen in den verschiedenen Gebäuden, klären Fragen zu schulorganisatorischen Abläufen und sind Ansprechpartner für alle Arten von Herausforderungen.
- ... nehmen bei den Kennenlerntagen der 5. Klassen am Starnberger See teil, die Anfang Oktober 2024 stattfinden werden.
- ... unternehmen mit Ihren Kindern verschiedene Aktionen wie Kinobesuche oder Spielenachmittage.
Pro Klasse wird es zwei Tutorinnen bzw. Tutoren geben, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie freuen sich schon sehr auf Ihr Kind!